Ob klassische Gartenarbeiten oder Tätigkeiten rund um die Grabstätte.
Wir beraten Sie gerne individuell und umfassend.
Wir planen und führen aus, wir pflegen und erhalten.
Die Grabpflege wird im Regelfall für ein Jahr (Jan. – Dez.) bestellt. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern nicht bis Ende November eine Kündigung erfolgt.
Die Grabpflege beinhaltet folgende Leistungen:Sauberhalten der Grabstätte (Unkraut/Laub, lose Zweige und Äste entfernen, 2 x monatlich)
- Erhaltungsgießen (bei heißer Witterung bis zu 3 x wöchentlich)
- Schnitt von Einfassungen und Bodendeckern
- Düngung von Gehölzen und Bodendeckern
Die Dauergrabpflege bietet die Möglichkeit eine bestehende oder zukünftige Grabstätte über einen frei gewählten Zeitraum mit den von Ihnen ausgesuchten individuellen Leistungen betreuen zu lassen.
Hierzu wird ein Legat-Vertrag zwischen Ihnen, dem Friedhofsgärtner und dem Treuhänder geschlossen.
Die festgesetzte Summe wird auf das Konto des Treuhänders überwiesen und der Friedhofsgärtner erbringt die vertraglich festgesetzten Leistungen.
Die Kontrolle der Arbeiten übernimmt der Treuhänder.
Beetbepflanzungen zum Frühjahr, Sommer und Herbst lassen die Grabstätte fast das ganze Jahr in Blüte stehen.
Die Pflanzenauswahl sollte passend zur Lage der Grabstätte (sonnig, schattig) sein.
Im Winter besteht die Möglichkeit Beete und/oder Freiflächen mit Fichte/Tanne einzudecken.
Von der einfachen Abdeckung mit Blaufichte bis hin zum Schmuckbeet aus Blaufichtenspitzen mit Dekoration ist vieles möglich.
Beetbepflanzungen zum Frühjahr, Sommer und Herbst lassen die Grabstätte fast das ganze Jahr in Blüte stehen.
Die Pflanzenauswahl sollte passend zur Lage der Grabstätte (sonnig, schattig) sein.
Im Winter besteht die Möglichkeit Beete und/oder Freiflächen mit Fichte/Tanne einzudecken.
Von der einfachen Abdeckung mit Blaufichte bis hin zum Schmuckbeet aus Blaufichtenspitzen mit Dekoration ist vieles möglich.
Neben der Jahrespflege ist es auch möglich Ihre Grabstätte für einen kurzen Zeitraum durch uns pflegen zu lassen.
Den Umfang und Zeitraum bestimmen Sie.
Wir schauen uns die Grabstätte an und teilen Ihnen die Pflegepauschale mit.
Eine vorbeugende Maßnahme ist die regelmäßige Säuberung
(1-2 x jährlich) mit Wasser und Bürste. Wenn die Handwäsche nicht mehr ausreicht, ist der Einsatz eines Hochdruckreinigers,
bei starker Verschmutzung auch in Verbindung mit Chemiekalien,
ratsam.
Unter Angabe von Friedhof, Feld, Grab-Nummer und Name unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot.
Zu unserem Aufgabenbereich gehören sowohl die regelmäßige Pflege als auch die einmalige Säuberung, das Rasenmähen oder die Betreuung Ihres Gartens während des Urlaubs (z. Bsp. Erhaltungsgießen).
Die Neuanlage oder Umgestaltung von Beeten/Rabatten, Anlegen
von Rasenflächen mittels Aussaat oder durch Verlegung von Rollrasen/Fertigrasen sind ebenfalls Bestandteil unserer Angebotspalette.
Die Schneeräum- und Streupflicht wird seitens der Kommunen auf die Straßenanlieger/Hauseigentümer übertragen.
Im Zeitraum vom 01.11. bis 31.03. bieten wir die Übernahme dieses Winterdienstes an.
Ein Termin vor Ort ist notwendig um die zu räumenden Flächen festzulegen. In der Regel können dann auch schon die Kosten genannt werden.
Um Zuverlässigkeit zu gewährleisten, bitten wir um Verständnis, dass wir nur Objekte betreuen, die sich im Umkreis von ca. 3 km befinden.